Kosten bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad 1
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
60.64 x 30.42 =
1844.67
60.64
Ausbildungsumlage
4.17 x 30.42 =
126.85
4.17
Unterkunft & Verpflegung
32.04 x 30.42 =
974.66
32.04
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
118.85 x 30.42 =
3615.42
118.85
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-125.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
3490.42
Pflegegrad 2
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
76.46 x 30.42 =
2325.91
76.46
Ausbildungsumlage
4.17 x 30.42 =
126.85
4.17
Unterkunft & Verpflegung
32.04 x 30.42 =
974.66
32.04
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
134.67 x 30.42 =
4096.66
134.67
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-770.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3326.66
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 1682.76 )
-252.41
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3074.25
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 1682.76 )
-504.83
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2821.83
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 1682.76 )
-841.38
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2485.28
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 1682.76 )
-1262.07
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2064.59
Pflegegrad 3
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
92.64 x 30.42 =
2818.11
92.64
Ausbildungsumlage
4.17 x 30.42 =
126.85
4.17
Unterkunft & Verpflegung
32.04 x 30.42 =
974.66
32.04
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
150.85 x 30.42 =
4588.86
150.85
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-1262.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3326.86
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 1682.96 )
-252.44
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3074.42
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 1682.96 )
-504.89
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2821.97
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 1682.96 )
-841.48
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2485.38
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 1682.96 )
-1262.22
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2064.64
Pflegegrad 4
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
109.50 x 30.42 =
3330.99
109.50
Ausbildungsumlage
4.17 x 30.42 =
126.85
4.17
Unterkunft & Verpflegung
32.04 x 30.42 =
974.66
32.04
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
167.71 x 30.42 =
5101.74
167.71
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-1775.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3326.74
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 1682.84 )
-252.43
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3074.31
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 1682.84 )
-504.85
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2821.89
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 1682.84 )
-841.42
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2485.32
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 1682.84 )
-1262.13
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2064.61
Pflegegrad 5
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
117.06 x 30.42 =
3560.97
117.06
Ausbildungsumlage
4.17 x 30.42 =
126.85
4.17
Unterkunft & Verpflegung
32.04 x 30.42 =
974.66
32.04
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
175.27 x 30.42 =
5331.72
175.27
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-2005.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3326.72
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 1682.82 )
-252.42
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3074.30
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 1682.82 )
-504.85
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2821.87
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 1682.82 )
-841.41
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2485.31
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 1682.82 )
-1262.12
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2064.60
Die Preise verstehen sich als "all-inclusive" (darin enthalten sind alle Dienstleistungen der Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Z.B. freie
Wahl an nicht-alkoholischen und alkoholischen Getränken, sämtliche Körperpflegeprodukte, kostenfreies Telefonieren, Wäsche waschen,
Ausflüge, uvm.)
* = die Einzelzimmerpreise variieren, je nach Ausstattungsmerkmalen. Die hier genannten Einzezimmerpreise beziehen sich auf unsere Einzelzimmer der Kategorie 1
** = der Faktor 30.42 bezieht sich auf einen Durchschnittsmonat.
*** = der Leistungszuschlag der Pflegekasse wird ab 2022 von der Pflegekasse übernommen. Wir schreiben Ihnen diesen Zuschlag entsprechend gut. Der Zuschlag errechnet sich aus der Differenz der pflegerelevanten Entgelte (Pflege und Ausbildungsumlage), abzüglich der bisherigen Leistungen nach §43 SGB XI. Auf diese Differenz erhalten die Versicherten der Pflegegrade 2-5 einen Zuschlag, der abhänig davon ist, wie lange sich die versicherte Person in vollstationärer Pflege befindet.
Bis zum 31.12.2021 übernehmen die Pflegekassen in ganzen Monaten den Anteil von 770 bei Pflegegrad2, 1262 bei Pflegegrad 3, 1775 bei Pflegegrad4, 2005 bei Pflegegrad 5. Alle Pflegekassen teilen den Pflegebedürftigen ihen individuellen Leistungszuschlag persönlich mit. In der Umstellungsphase ist das mit enormen Aufwand für die Kassen verbunden. Daher kann es sein, dass Pflegebedürftige die Mitteilung über die Höhe des Zuschlags erste im Lauf des Januar/Februar 2022 erhalten. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen rückwirkend zum 1.1.2022. Bitte lesen Sie dazu auch die gemeinsame Mitteillung der "Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene"
Diese Aufstellung ist eine Musterrechnung, aufgrund derer sich keine Ansprüche auf Vollständigkeit und Richtigkeit ableiten lassen
Bis zum 31.12.2021 übernehmen die Pflegekassen in ganzen Monaten den Anteil von 770 bei Pflegegrad2, 1262 bei Pflegegrad 3, 1775 bei Pflegegrad4, 2005 bei Pflegegrad 5. Alle Pflegekassen teilen den Pflegebedürftigen ihen individuellen Leistungszuschlag persönlich mit. In der Umstellungsphase ist das mit enormen Aufwand für die Kassen verbunden. Daher kann es sein, dass Pflegebedürftige die Mitteilung über die Höhe des Zuschlags erste im Lauf des Januar/Februar 2022 erhalten. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen rückwirkend zum 1.1.2022. Bitte lesen Sie dazu auch die gemeinsame Mitteillung der "Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene"